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Israels unvermeidliche Gegenoffensive im Gazastreifen

Verantwortlicher Autor: Ronaldo Goldberger CH-Stäfa ZH, 02.11.2023, 12:19 Uhr
Presse-Ressort von: Ronaldo Goldberger Bericht 8418x gelesen

CH-Stäfa ZH [ENA] Wie so oft, wenn der Nahe Osten im Fokus steht, plustern sich viele Beobachter zu Kennern der Szene auf. Doch Ansichten sind kein Fachwissen. Experten werden nicht einfach geboren, sondern feilen, schleifen und analysieren tagtäglich an ihren Thesen. Das Aneignen von Fachwissen geschieht nicht über Nacht, es muss vielmehr mühselig aus der unbestellten Erde hervorgekramt, begutachtet, zugeordnet und veredelt werden.

Hanspeter Büchi, ehemaliger Banker aus Stäfa ZH, macht seit seiner Pensionierung vor 13 Jahren nichts anderes. Sein Hobby, für das er eine Professur verdiente, ist die enzyklopädisch anmutende Kenntnis sämtlicher Ereignisse und konstitutioneller Weggabelungen, die mit dem dramatischen Werdegang des israelischen Staates zu tun haben. Sie hilft ihm bei seinen unzähligen diskreten Interventionen auf mannigfaltigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftsrelevanten Ebenen, einschliesslich der institutionalisierten Kirche.

Als gläubiger Christ beobachtet er staunend, wie in der Schweiz und weltweit Israel verunglimpft und in den Senkel gestellt wird. Als ob ein anderer, weniger leidvoller Weg der Selbsterkenntnis für die Aussenwelt und das jüdische Volk nicht existierte. Die alten Schriften mit niedergelegten prophetischen Aussagen scheinen sich vor unseren Augen inhaltlich zu manifestieren. Und obschon Israel mit allen Macken das Beste aus seiner permanenten Bedrohungslage zu machen versucht – irgendwie scheint seine Grundhaltung der Selbstverteidigung bei den Massenmedien und in der vor Wut kochenden Masse der Demonstranten auf den Strassen nicht verstanden, geschweige denn gewürdigt zu werden.

Obschon am 7. Oktober – Israels ultimativem 9/11 – die grausame Massenabschlachtung von über 1500 seiner Bürger im Umfeld des Gazastreifens durch einige Tausend Mörder seitens der Hamas-Terroristen nur mühselig gestoppt werden konnte, wird der grossangelegte Verteidigungsakt der Israelis, die mit ihren Streitkräften inzwischen in den Gazastreifen vorgedrungen sind, als alttestamentarisch-berserkerhafte Vergeltung der Kategorie „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ abgekanzelt. Von einer Unverhältnismässigkeit wird geschwafelt, wie wenn ein deklarierter Krieg, der mit der Totalvernichtung des jüdischen Staates enden sollte, einfach hingenommen werden müsste, indem man pazifistisch die zweite Wange hinhält.

Israels Verhaltensweise ist völkerrechtlich gedeckt. Es enthält sich jeglicher gezielter Angriffe auf zivile Einrichtungen, es sei denn, sie würden militärisch missbraucht. Es dürfte weltweit kaum eine weitere Armee geben, die mittels Abwurf von Flugblättern, mithilfe telefonischer oder digitaler Kontaktaufnahmen sowie einem genialen Vorwarnsystem – dem „Klopfen aufs Dach“ eines anzugreifenden Hauses durch Projektile, die sprengstofflos abgeworfen werden und so einen riesigen Krach verursachen – die nicht in die Kämpfe verwickelte Bevölkerung vor Ungemach zu schützen sucht.

Die hohe Zahl an zivilen Opfern rührt nicht zuletzt daher, dass die Hamas die ihr diktatorisch unterstellte Bevölkerung als menschliche Schutzschilder missbraucht. Kommt hinzu, dass sie den Fluchtwilligen, die in den Süden des Streifens ausweichen wollen, wo ein geschützter Korridor mitsamt errichteter Zeltstädte und Nachschublinien von Nahrungsmitteln und Wasser sie vor den Bombardierungen hätte schützen können, den Weg verstellt.

Die militärische Infrastruktur in unmittelbarer Nähe ziviler Einrichtungen mutiert im völkerrechtlichen Sinne zu militärischen Zielen. Hamas enthält der Bevölkerung Vorräte an Lebensmitteln und Treibstoff vor, ebenso Wasser. Die bestehende Versorgungsinfrastruktur wurde gar grossenteils zerstört, indem man Rohrleitungen ausgrub, um letztere für den Bau von Raketen zu verwenden. Erstaunlicherweise ist vielen Beobachtern die Bedeutung des ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen nicht vertraut. Artikel 57, Absatz 1 besagt nämlich explizit, dass sogar die umständebedingt anvisierte Evakuierung der Zivilbevölkerung ganz im Sinne des Völkerrechts erfolge.

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